Auftritt

Auftritt

Für meinen Auftritt mit Gesangsanlage benötige ich einen Stromanschluss vor Ort und ca. 1 qm Platz für den Aufbau der Anlage. Bitte klären Sie ab, dass ich mindestens eine Stunde vor Beginn der Trauung in die Kirche kann, damit ich die Gesangsanlage aufbauen und einen Soundcheck durchführen kann, bevor Ihre Gäste eintreffen. (Ausgenommen Standesamt, da dort in den meisten Fällen direkt vorher eine Trauung stattfindet. Das ist aber kein Problem. Für kleinere Räume habe ich eine kompaktere Anlage, damit ist der Aufbau ist innerhalb von 5 Minuten erledigt und dank meines erfahrenen Technikers ist in einem kleineren Raum ein Soundcheck nicht zwingend notwendig.)

Ablauf

Sie teilen mir per Mail Ihre Privatadresse sowie die Adresse der Örtlichkeit, wo Sie getraut werden, mit. Ich mache dann einen Vertrag fertig, in dem noch mal alle wichtigen Daten wie der Ort, das Datum, die Uhrzeit und die vereinbarte Gage stehen. Ich schicke Ihnen den von mir unterschriebenen Vertrag als Emaildatei zu. Sie überprüfen noch mal die Daten auf ihre Richtigkeit, unterschreiben und schicken mir ein Exemplar wieder zurück. Nach Unterschrift des Vertrages überweisen Sie innerhalb von 14 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 20 % der Gage. Nach Eingang der Anzahlung ist der Auftrag für beide Seiten rechtskräftig und verbindlich. Bis 6 Wochen vor der Veranstaltung benötige ich die endgültige Songauswahl, damit ich genügend Zeit habe, eventuelle neue Stücke einzustudieren. Gerne unterstütze ich Sie per E-Mail bei der Auswahl und Anordnung der Lieder. Spätestens am Hochzeitstag benötige ich dann vor der Trauung das Kirchenheft bzw. einen Ablaufplan. Natürlich kontaktiere ich kurz vorher den Pfarrer bzw. den Standesbeamten, um mit ihm/ihr die genauen Einsätze zu besprechen.

Krankheit

Was passiert, wenn ich krank werde?

Wir sind alle nur Menschen und selbstverständlich kann ich erkranken. Genauso wie auch Sie an Ihrem Hochzeitstag erkranken können! Wenn das der Fall wäre, würde ich „versuchen“, mich um einen Ersatz für Sie kümmern. Von Krankheit kann sich niemand frei sprechen. Bislang konnte ich allerdings noch jeden Auftrag erfüllen.

Was ist, wenn Braut oder Bräutigam erkranken?

Wenn die Trauung wegen Krankheitsfall ausfällt, so fallen keine Gebühren für Sie an. Das ist höhere Gewalt. Im Vertrag ist deswegen festgesetzt, dass im Krankheitsfall beider Parteien keine Konventionalstrafe anfällt. Selbstverständlich muss in diesem Fall die Krankheit bescheinigt werden.

 

zurück  weiter